Fragen und Antworten zum Thema Erdgas
Wie setzt sich der Abschlag zusammen?
Aus Ihrem Jahresverbrauch berechnen wir Ihre erwarteten Kosten für die kommende Abrechnungsperiode und teilen diese durch 12 Monate. Die so errechneten Abschläge sind regelmäßig jeden Monat fällig und werden bequem von Ihrem Konto abgebucht.
Muss ich bei einem Wechsel Angst haben, kurzzeitig kein Erdgas zu haben
Nein. Durch einen Lieferantenwechsel kommt es zu keinem Zeitpunkt zu einem Ausfall. Durch den Netzbetreiber, der Im Notfall zur Überbrückung den Grundversorger einsetzt, ist eine durchgehende Versorgung sichergestellt.
Was mache ich, wenn ich zwei verschiedene Erdgaszähler habe
Auch dann können Sie natürlich zu uns wechseln. Haben Sie mehr als einen Zähler, dann bekommen Sie von uns zu jedem Zähler einen gesonderten Vertrag, der Ihnen den Verbrauch pro Zähler anzeigt.
Was sollte ich beachten, wenn ich umziehe?
Sollten Sie in eine neue Wohnung oder ein neues Haus ziehen, so ist es ratsam, dass Sie uns den Auftrag für die Erdgasbelieferung vor ihrem Umzugstermin erteilen. So stellen Sie sicher, dass wir Sie ab dem Einzugstag mit Erdgas beliefern können.
Alternativ können Sie auch erst nach Einzug zu uns wechseln. Nachdem Sie als Rechnungsempfänger für Erdgas in der Immobilie eingetragen wurden, sollten Sie innerhalb von 28 Tagen zu uns wechseln. Halten Sie diese Frist nicht ein, so setzt der Netzbetreiber den Grundversorger ein.
Muss der Erdgaszähler gewechselt werden?
Nein. Sie behalten Ihren alten Zähler. Auch beim Verfahren des Ablesens Ihres Zählers am Ende des Jahres ändert sich für Sie nichts.
Sollten Sie noch weitere Fragen rund um Erdgas, Strom, Heizöl oder sonstige Energiestoffe haben, sprechen Sie uns gerne an. Wir freuen uns auf Ihren Anruf!