Fragen und Antworten zum Thema Strom
Wie setzt sich der Abschlag zusammen?
Aus Ihrem Jahresverbrauch berechnen wir Ihre erwarteten Kosten für die kommende Abrechnungsperiode und teilen diese durch 12 Monate. Die so errechneten Abschläge sind regelmäßig jeden Monat fällig und werden bequem von Ihrem Konto abgebucht.
Muss ich bei einem Wechsel Angst haben, dass der Strom kurzzeitig ausfällt?
Nein. Durch einen Lieferantenwechsel kommt es zu keinem Zeitpunkt zu einem Stromausfall. Durch den Netzbetreiber, der im Notfall zur Überbrückung den Grundversorger einsetzt, ist eine durchgehende Stromversorgung sichergestellt.
Was mache ich, wenn ich zwei verschiedene Stromzähler habe?
Natürlich können Sie auch dann zu uns wechseln. Haben Sie mehr als einen Zähler, dann bekommen Sie von uns zu jedem Zähler einen gesonderten Vertrag, der Ihnen den Verbrauch pro Zähler anzeigt.
Ich produziere selbst Strom, kann ich Kunde werden?
Ja. Bei einem Wechsel zu uns ändert sich nichts. Wir benötigen ebenso Ihre aktuelle Stromabrechnung und dem Wechsel steht nichts mehr im Wege.
Was sollte ich beachten, wenn ich umziehe?
Sollten Sie in eine neue Wohnung oder ein neues Haus ziehen, so ist es ratsam, dass Sie uns den Auftrag für die Strombelieferung bereits vor Ihrem Umzugstermin erteilen. So stellen Sie sicher, dass wir Sie ab dem Einzugstag mit Strom beliefern können.
Alternativ können Sie auch erst nach dem Einzug zu uns wechseln. Nachdem Sie als Rechnungsempfänger für Strom in der Immobilie eingetragen wurden, sollten Sie innerhalb von 28 Tagen zu uns wechseln. Halten Sie diese Frist nicht ein, so setzt der Netzbetreiber den Grundversorger ein.
Muss der Stromzähler gewechselt werden?
Nein. Sie behalten Ihren alten Zähler. Auch beim Verfahren des Ablesens Ihres Zählers am Ende des Jahres ändert sich für Sie nichts.
Sollten Sie noch weitere Fragen rund um Strom, Heizöl, Erdgas oder sonstige Energiestoffe haben, sprechen Sie uns gerne an. Wir freuen uns auf Ihren Anruf!